Gesetzliche Verpflichtungen

 

 

KONFLIKTMANAGEMENT

 

 

- Leistungen nur in französischer Sprache verfügbar -

Interne Konflikte sind die Hauptursache für Stress in einem Unternehmen und verursachen exorbitante Kosten.

Seit dem 9. Mai 2012 schreibt ein Urteil des Bundesgerichts vor, dass jedes Unternehmen ein System zur Konfliktbewältigung und -prävention einrichten muss, das die obligatorische Ernennung einer Vertrauensperson beinhaltet.

Laut dem Kommentar des Staatssekretariats für Wirtschaft, der den Charakter einer Richtlinie für Unternehmen hat, "ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um jegliches Risiko von sexueller Belästigung, Mobbing oder anderen Formen der Diskriminierung im Unternehmen zu verhindern. Zu den wichtigen Maßnahmen gehört die Benennung einer internen oder externen Person, an die sich die Betroffenen im Konfliktfall wenden können, um Rat und Unterstützung zu erhalten, um eine Lösung für den Streitfall zu finden. Es ist wichtig, dass diese Vertrauensperson über die für diese Aufgabe notwendige Ausbildung verfügt und ein Vertrauensverhältnis zu den Personen hat, die ihren Rat suchen (Schweigepflicht, kein hierarchisches Verhältnis)" (Kommentar des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), der als Richtlinie für Unternehmen gilt, insbesondere Art. 2 der Verordnung 3 zum Bundesgesetz über die Arbeit, ArGV3).

Was bedeuten diese Bestimmungen konkret für den Arbeitgeber?

Gemäß den oben genannten Bestimmungen muss jeder Arbeitgeber vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Konflikte in seinem Unternehmen entstehen. Er ist also verpflichtet, Konflikten vorzubeugen und sie zu beenden, wenn sie dennoch entstehen sollten.

Im Bereich der Prävention muss der Arbeitgeber eine Richtlinie erstellen, die folgende Elemente enthält:

  • Eine Grundsatzerklärung, dass das Unternehmen Angriffe auf die persönliche Integrität der Arbeitnehmer nicht toleriert (d. h. Mobbing, sexuelle Belästigung und andere Diskriminierungen wie z. B. aufgrund des Alters, des Geschlechts oder der Rasse).
  • Eine Information für Arbeitnehmer über die Bedeutung der Begriffe Mobbing, sexuelle Belästigung und Diskriminierung.
  • Eine Erklärung, wie bei Mobbing, sexueller Belästigung oder Diskriminierung vorzugehen ist, mit Angabe der Sanktionen, die gegen den erwiesenen Täter verhängt werden können.
  • Die Benennung einer Vertrauensperson innerhalb oder außerhalb des Unternehmens, an die sich die Beschäftigten bei Konflikten oder zur Beratung wenden können.

Die Vertrauensperson muss über die nötige Ausbildung verfügen, ein Vertrauensverhältnis zu den Beschäftigten haben, die Vertraulichkeit des Austauschs gewährleisten und hierarchisch unabhängig vom Arbeitgeber sein.

Die FER-Lösung

Um den Unternehmen zu helfen, ihren diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, stellt die FER Valais ihren Mitgliedern eine angepasste und kostengünstige Lösung zur Verfügung, die es jedem Mitarbeiter ermöglicht, sich an eine externe und kompetente Vertrauensperson zu wenden.

Durch diesen Service können die Mitglieder von einem Netzwerk professioneller Mediatoren profitieren, die bei Bedarf eingreifen können.

Der Jahresvertrag deckt die Kosten für Telefonanrufe, die von Mitarbeitern des Unternehmens an Negotiation Mediation Sàrl gerichtet werden, ohne Begrenzung der Anzahl der Anrufe.

Tarife

von 0 bis 9 Mitarbeitern: CHF 67.00 exkl. MwSt. pro Jahr

von 10 bis 49 Angestellten: CHF 140.00 exkl. MwSt. pro Jahr

von 50 bis 99 Mitarbeitern: CHF 245.00 exkl. MwSt. pro Jahr

von 100 bis 199 Angestellten: CHF 350.00 exkl. MwSt. pro Jahr

von 200 bis 299 Angestellten: CHF 470.00 exkl. MwSt. pro Jahr

mehr als 300 Mitarbeiter: Fordern Sie ein Angebot an

Zusätzlich zur Vertragsunterzeichnung bietet Nego-Mediation Sàrl auch an, im Rahmen einer präventiven Mediation oder einer kurativen Mediation mit zwei Parteien tätig zu werden. Die Kosten für diese Interventionen werden zusätzlich zur Vertragsunterzeichnung erhoben.

  • Kosten für eine präventive Mediationssitzung: CHF 250.00 zzgl. MwSt. (1h-1,5h).
  • Kosten für eine Heilmediationssitzung mit zwei Parteien (Gruppe) : CHF 700.00 HT + CHF 120.00 HT pro zusätzlichem Medianden (2h-2h30).

Die erwähnten (Vorzugs-)Tarife gelten nur für Unternehmen, die Mitglied der FER Valais sind.

 

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Unser Partner, die Firma F4S, bietet auch eine Lösung für das Konfliktmanagement in Unternehmen

und die Bereitstellung einer Vertrauensperson.

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