Erhöhung der Familienzulagen im Jahr 2025
Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) vor bereits 15 Jahren, d.h. am 1. Januar 2009, wurden die Mindestbeträge der Familienzulagen nie angepasst.
Auf den 1. Januar 2025 hat der Bundesrat eine Erhöhung der Kinderzulagen um 7.1 % beschlossen. Mit dieser Massnahme werden die Kinderzulagen auf Bundesebene von CHF 200 auf CHF 215 und die Ausbildungszulagen von CHF 250 auf CHF 268 angehoben.
Der Staatsrat des Kantons Wallis hat diese Erhöhung auch auf die im Kanton geltenden Beträge übertragen. Die Kinderzulage beträgt somit neu CHF 327 pro Monat (statt CHF 305) und die Ausbildungszulage CHF 477 pro Monat (statt CHF 445). Der Zuschlag ab dem dritten Kind wird auf CHF 108 und die Geburtsoder Adoptionszulage auf CHF 2'142 festgesetzt.
Dank ihrer Reserven wird Ihre Kasse die gesamten Kosten dieser Erhöhung übernehmen, die auf 0,17% der Beitragssumme geschätzt werden. Für unsere Familienausgleichskassen CACI - CAFIA und CAFER werden die Sätze von 2024 auch im Jahr 2025 beibehalten.