Änderungen im Betreibungs- und Konkurswesen ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 werden öffentlich-rechtliche Forderungen nicht mehr auf Pfändung, sondern auf Konkurs betrieben. Diese Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs betrifft nur Personen und Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind.
Diese Gesetzesänderung hat Auswirkungen auf die Art und Weise, wie öffentlich-rechtliche Forderungen in der ganzen Schweiz betrieben werden, unabhängig davon, ob es sich um die Mehrwertsteuer, Bussen, Steuerforderungen, Sozialversicherungsbeiträge oder obligatorische Versicherungsprämien handelt. Bei Nichtbezahlung werden diese Forderungen nicht mehr durch Pfändung, sondern durch Konkurs verfolgt.
Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, unterliegen unabhängig von der Art ihrer Forderungen weiterhin der Pfändung.