Die Zeit überdauern, die Zukunft gestalten...
In den 1970er Jahren entstand die Idee einer obligatorischen beruflichen Vorsorge für alle Arbeitnehmer, die auf die Aufrechterhaltung des früheren Lebensstandards abzielt, die heutige zweite Säule. Im Jahr 1972 wurde das sogenannte "Drei-Säulen-Prinzip" der Altersvorsorge in der Verfassung verankert.
Aufgrund der Rezession Mitte der 1970er und Anfang der 1980er Jahre, aber auch wegen der zunehmenden Kritik neokonservativer Kreise an der staatlichen Vorsorge, wurde der Verfassungsartikel jedoch erst 1985 umgesetzt und die berufliche Vorsorge damit obligatorisch.
Visionär, am 12. Januar 1973,
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Der Walliser Handelsverband (UCOVA)
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- Der Schweizerische Christliche Verband der Transport-, Handels- und Lebensmittelarbeiter (SCTV), Sektion Ladenangestellte
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- Der Schweizerische Metallarbeiter- und Uhrenarbeiterverband, Sektion Wallis (SMUV)
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- Der Kantonalverband der Walliser Sektionen des Schweizerischen Kaufmännischen Verbandes (SKV)
gründen die Kasse für die berufliche Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Detailhandel des Kantons Wallis, genannt CAPUVA.
In den letzten 50 Jahren haben mehrere der oben erwähnten Gründerverbände ihren Namen geändert. Das oberste Organ der Kasse, der Stiftungsrat, setzt sich aus vier Arbeitgebervertretern (UCOVA) und vier Arbeitnehmervertretern (UNIA, Syndicat Chrétiens interprofessionnels du Valais (SCIV) und Schweizerischer Kaufmännischer Verband, Sektion Wallis (KV)) zusammen.
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Die CAPUVA hat sich für andere Wirtschaftszweige geöffnet
190 Personen beziehen monatlich Leistungen
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Sie zählt 900 Mitglieder und rund 2'000 aktive Versicherte
Die Bilanzsumme belief sich Ende 2022 auf 140 Mio
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Eine kleine Vorsorgeeinrichtung inmitten von 1'320 privatrechtlichen und 69 öffentlich-rechtlichen Einrichtungen
Diese Institutionen verwalten ein Gesamtvermögen von rund 1'000 Milliarden Franken
In den letzten 50 Jahren hat die CAPUVA zahlreichen Unternehmen über drei Vorsorgepläne bedarfsgerechte Vorsorgelösungen angeboten. Sie hat es auch ermöglicht, die von unseren verschiedenen Sozialinstitutionen angebotene Versicherungspalette zu vervollständigen, insbesondere im Bereich der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Familienzulagen oder auch des Erwerbsausfalls bei Krankheit und der obligatorischen Unfallversicherung.
In diesem Zeitraum hat die CAPUVA nur eine einzige Revision erlebt, und zwar im Jahr 2005! Die beiden Reformprojekte (2010 und 2017) wurden von der Bevölkerung abgelehnt.
Die steigende Lebenserwartung macht jedoch eine Anpassung der Gesetzgebung erforderlich, um ihre Nachhaltigkeit zu gewährleisten und den neuen Lebensstilen gerecht zu werden. Alle wirtschaftlichen und sozialen Akteure in der Schweiz sind sich einig, dass die berufliche Vorsorge dringend reformiert werden muss. Eine solche Neugestaltung erfordert jedoch den Konsens aller.
Dieses Jubiläum ist nicht nur eine Feier der Vergangenheit, sondern auch ein Meilenstein für die Zukunft. Wir werden uns auch weiterhin den neuen Herausforderungen stellen, die vor uns liegen, eine sichere finanzielle Zukunft für alle, die uns vertrauen, gewährleisten und eine solide und nachhaltige Zukunft aufbauen.
Jedem Mitglied, Arbeitgeber, Kollegen und Partner, der zu unserem Erfolg beigetragen hat, möchten wir unsere tief empfundene Dankbarkeit aussprechen.
Gemeinsam haben wir diese Geschichte geschrieben, und gemeinsam werden wir die spannenden Kapitel, die vor uns liegen, weiterschreiben, wobei wir eine tiefe Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedern und Versicherten tragen.
Vorsorge von gestern, Sicherheit von heute, Wohlstand von morgen: Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft gestalten, und möge sie von Erfolg geprägt sein!
Der Direktor