6 Mär

Die 13. AHV-Rente wird ab Dezember 2026 jährlich ausgezahlt

Die 13. AHV-Rente wird ab Dezember 2026 jährlich ausgezahlt

Die Initiative „Besser leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)“ wurde am 3. März 2024 mit über 58 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Initiative wird voraussichtlich 2026 in Kraft treten. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf rund 4,2 Milliarden Franken, wovon der Bund rund 850 Millionen Franken übernimmt.

Diese so genannte „Übergangsgeneration“ erhält als Ausgleich für die Erhöhung des Rentenalters einen lebenslangen Rentenzuschlag zwischen CHF 50 und CHF 160 pro Monat. Dieser ausserordentliche Zuschlag, der weder der Teuerung noch den Rentenschwankungen unterliegt, gilt als Ausgleich ausserhalb des AHV-Systems und wird nur 12 Mal ausbezahlt.

Die Auszahlung der 13. Rente erfolgt im Dezember 2026.

11 Feb

Das Wallis in Zahlen - Taschenstatistik 2024

Das Wallis in Zahlen - Taschenstatistik 2024

Das Merkblatt "Das Wallis in Zahlen" ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen der WKB und der Walliser Dienststelle für Statistik und Finanzausgleich und liefert Ihnen relevante Primärdaten zur Demografie, zum Erwerbsleben, zum Tourismus oder zu den öffentlichen Finanzen unseres Kantons.

Hier finden Sie alle nützlichen Informationen und Zahlen für das Jahr 2024!

DIE TASCHENSTATITIK EINSEHEN

29 Jan

Nachhaltigkeit I Herausforderungen und Umfrage

Nachhaltigkeit I Herausforderungen und Umfrage

Der internationale Rechtsrahmen wird im Bereich der Nachhaltigkeit zunehmend strenger, insbesondere mit der Einführung der ESG-Berichterstattung (Environmental, Social and Governance), und wird sich auf das gesamte Wirtschaftsgefüge auswirken, in naher Zukunft auch auf die Schweizer KMU.

CleantechAlps führt in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Akteuren der Wirtschaftsförderung Wallis und den Dachverbänden eine Umfrage durch. Ziel ist es, die Herausforderungen der walliser KMU, die in den Bereichen Industrie und Handwerk tätig sind, im Zusammenhang mit den steigenden Anforderungen an Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung zu erfassen sowie eine Referenzmessung ihres Engagements in diesen Bereichen zu erstellen. 

Durch die Teilnahme an dieser Umfrage haben Sie die Möglichkeit, Ihre Herausforderungen und Bedürfnisse angesichts dieser Anforderungen mitzuteilen. Ihre Antworten werden anonym und sicher verarbeitet.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre wertvolle Mitarbeit!

An der Umfrage teilnehmen

 

28 Jan

Prix Créateurs WKB 2025 I Innovations-Wettbewerb

Prix Créateurs WKB 2025  I Innovations-Wettbewerb

Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für innovative Walliser Unternehmen!

Die Walliser Kantonalbank startiert in Partnerschaft mit der Wirtschaftsförderung Wallis eine neue Ausgabe des Prix Créateurs WKB. Wenn Sie ein Walliser Unternehmen (bestehend oder in Gründung) mit einem innovativen Produkt oder Dienstleistung sind, haben Sie die Chance, einen der beiden Preise im Gesamtwert von CHF 30'000.- zu gewinnen! 💡

Die Teilnahmebedingungen und die Wettbewerbsregeln können über den untenstehenden Link heruntergeladen werden.

Verpassen Sie nicht diese Gelegenheit, Ihr Unternehmen glänzen zu lassen!

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

MEHR ERFAHREN

10 Jan

Wie kann ich dank der Digitalisierung die Produktivität in meinem KMU steigern?

Wie kann ich dank der Digitalisierung die Produktivität in meinem KMU steigern?

SWISS DIGITAL CONFERENCE

Ausgabe der Swiss Digital Conference möchte die Digitalisierung entmystifizieren, die von den Geschäftsführern von KMU oft als zu komplex, zu teuer oder zu zeitraubend empfunden wird. Während eines Vormittags werden konkrete, pragmatische und erschwingliche Lösungen vorgestellt, die durch Erfahrungsberichte von Unternehmerinnen und Unternehmern aus der Praxis unterstützt werden. Zwei inspirierende Keynote-Speaker werden außerdem ihre Tipps für einen erfolgreichen digitalen Wandel in einem KMU und damit für eine höhere Produktivität weitergeben.

Nach diesem Vormittag voller Vorträge können die Fachpersonen im Bereich Digitalisierung und die angemeldeten Unternehmerinnen und Unternehmer die Diskussionen bei einem Networking-Essen fortsetzen. Das Essen, bei dem für jeden Gang ein Tischwechsel vorgesehen ist, soll die Begegnung zwischen möglichst vielen Personen fördern.

Simultanübersetzung Französisch-Deutsch & Deutsch-Französisch zur Verfügung!

Datum und Uhrzeit

Donnerstag, 30. Januar 2025, von 8:00 bis 16:00

Ort

Swiss Digital Center, Rue du Techno-pôle 10, 3960 Siders

Tarife

Vollständiges Ticket, mit Morgenvorträgen, 4-Gänge-Networking-Menü, inkl. Getränke und Kaffeeempfang (CHF 160.-)

Ticket Vormittag, inklusive Zugang zu den Vorträgen am Vormittag, Empfangskaffee und Pause. Mittagessen nicht inbegriffen (CHF 60.-)

(Anmeldung erfoderlich - Begrenzte Platzanzahl)

 

Als Partner der Veranstaltung bietet die FER Valais ihren Mitgliedern einen Vorzugspreis an (im Rahmen der verfügbaren Partnerplätze). Erhalten Sie jetzt Ihren Rabattcode per Telefon unter 027 323 11 85.

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23 Dez

Änderungen im Betreibungs- und Konkurswesen ab 2025

Änderungen im Betreibungs- und Konkurswesen ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 werden öffentlich-rechtliche Forderungen nicht mehr auf Pfändung, sondern auf Konkurs betrieben. Diese Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs betrifft nur Personen und Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind.

Diese Gesetzesänderung hat Auswirkungen auf die Art und Weise, wie öffentlich-rechtliche Forderungen in der ganzen Schweiz betrieben werden, unabhängig davon, ob es sich um die Mehrwertsteuer, Bussen, Steuerforderungen, Sozialversicherungsbeiträge oder obligatorische Versicherungsprämien handelt. Bei Nichtbezahlung werden diese Forderungen nicht mehr durch Pfändung, sondern durch Konkurs verfolgt.

Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, unterliegen unabhängig von der Art ihrer Forderungen weiterhin der Pfändung.

 

Bulletin 1/2025

12 Dez

Notiz 2025 und Neuigkeiten ab dem 1. Januar 2025

Notiz 2025 und Neuigkeiten ab dem 1. Januar 2025

Nachfolgend einige Neuerungen, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind:

  • Erhöhung der AHV/IV-Renten
  • Neue sinkende Beitragsskala für Selbständige
  • Erhöhung der Familienzulagen
  • ...

Alle nützlichen Informationen zu den Änderungen am 1. Januar 2025:

Merkblatt 1.2025   Notiz 2025

12 Dez

Erhöhung der Familienzulagen im Jahr 2025

Erhöhung der Familienzulagen im Jahr 2025

Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) vor bereits 15 Jahren, d.h. am 1. Januar 2009, wurden die Mindestbeträge der Familienzulagen nie angepasst.

Auf den 1. Januar 2025 hat der Bundesrat eine Erhöhung der Kinderzulagen um 7.1 % beschlossen. Mit dieser Massnahme werden die Kinderzulagen auf Bundesebene von CHF 200 auf CHF 215 und die Ausbildungszulagen von CHF 250 auf CHF 268 angehoben.

Der Staatsrat des Kantons Wallis hat diese Erhöhung auch auf die im Kanton geltenden Beträge übertragen. Die Kinderzulage beträgt somit neu CHF 327 pro Monat (statt CHF 305) und die Ausbildungszulage CHF 477 pro Monat (statt CHF 445). Der Zuschlag ab dem dritten Kind wird auf CHF 108 und die Geburtsoder Adoptionszulage auf CHF 2'142 festgesetzt.

Dank ihrer Reserven wird Ihre Kasse die gesamten Kosten dieser Erhöhung übernehmen, die auf 0,17% der Beitragssumme geschätzt werden. Für unsere Familienausgleichskassen CACI - CAFIA und CAFER werden die Sätze von 2024 auch im Jahr 2025 beibehalten.

18 Nov

Online-Antrag für Selbständige

Online-Antrag für Selbständige

Sie sind selbständig und möchten einen Antrag auf Mitgliedschaft einreichen?

Vereinfachen Sie Ihre Formalitäten noch heute! Reichen Sie Ihren Mitgliedsantrag ganz einfach über die Online-Plattform ein oder laden Sie unser Formular für eine schnelle und effiziente Einreichung herunter.

Profitieren Sie von einer Unterstützung, die auf Ihre geschäfltichen Bedürfnisse zugeschnitten ist!

Online       Formular

9 Sep

Erhöhung der AHV/IV-Renten

Erhöhung der AHV/IV-Renten

Die AHV/IV-Renten werden ab dem 1. Januar 2025 um 2,9% erhöht. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von CHF 1'225.- auf CHF 1'260.- pro Monat, die maximale Rente von CHF 2'450.- auf CHF 2'520.- pro Monat (bei voller Beitragsdauer). Die letzte Rentenanpassung erfolgte im Jahr 2023.


Beitragsanpassungen für Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und die freiwillige AHV

Ab 2025 werden die Mindestbeiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige erhöht. Die Mindestbeiträge für AHV, IV und EO steigen von CHF 514.- auf CHF 530.- pro Jahr. Für die freiwillige AHV/IV steigt der Mindestbeitrag von CHF 980.- auf CHF 1'010.-.


Änderungen bei der beruflichen Vorsorge

Aufgrund der Erhöhung der AHV-Renten wird der Koordinationsabzug in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von CHF 25'725.- auf CHF 26'460.- und die Eintrittsschwelle von CHF 22'050.- auf CHF 22'680.- erhöht.

 

Medienmitteilung