Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente

Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente

Der Bundesrat hat seine Vorschläge zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente anlässlich seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 in die Vernehmlassung geschickt.

Jährliche Auszahlung der 13. Rente im Dezember

Der Bundesrat sieht eine jährliche Auszahlung der 13. Altersrente im Dezember vor. Dieser Zuschlag beträgt ein Zwölftel der während des Kalenderjahrs an die betreffende Person ausbezahlten Monatsrenten. 

Finanzierung der 13. Rente über Lohnbeiträge und allenfalls Mehrwertsteuer

Daher will der Bundesrat die Finanzierung der 13. Rente gleichzeitig mit deren Einführung 2026 sicherstellen. Dazu schickt er zwei Varianten in die Vernehmlassung:

Variante 1: Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.8 Prozentpunkte. Diese Massnahme bringt im Jahr 2030 rund 3.8 Milliarden Franken ein.

Variante 2: Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.5 und der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte. Diese Massnahme bringt im Jahr 2030 rund 2.4 (Lohnbeitrag) respektive 1.5 Milliarden Franken (MWST) ein, total also rund 3.9 Milliarden.

Der prozentuale Anteil des Bundes an den AHV-Ausgaben soll gesenkt werden

Heute finanziert der Bund einen Anteil von 20.2 Prozent der jährlich anfallenden Ausgaben der AHV.
Um das Budget des Bundes nicht zusätzlich zu belasten, sieht der Bundesrat vor, den Bundesanteil ab 2026 bis zum Inkrafttreten der nächsten Reform auf 18.7 Prozent zu senken. Dadurch bleibt der Bundesbeitrag in Franken 2026 praktisch gleich hoch, wie er ohne 13. Rente wäre.

 

Der Bundesrat verfolgt einen engen Zeitplan, um die Umsetzung und Finanzierung der 13. Rente bis 2026 sicherzustellen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Juli 2024. Im Herbst 2024 soll die Botschaft zuhanden des Parlaments folgen.

Medienmitteilung