Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) vor bereits 15 Jahren, d.h. am 1. Januar 2009, wurden die Mindestbeträge der Familienzulagen nie angepasst.
Auf den 1. Januar 2025 hat der Bundesrat eine Erhöhung der Kinderzulagen um 7.1 % beschlossen. Mit dieser Massnahme werden die Kinderzulagen auf Bundesebene von CHF 200 auf CHF 215 und die Ausbildungszulagen von CHF 250 auf CHF 268 angehoben.
Der Staatsrat des Kantons Wallis hat diese Erhöhung auch auf die im Kanton geltenden Beträge übertragen. Die Kinderzulage beträgt somit neu CHF 327 pro Monat (statt CHF 305) und die Ausbildungszulage CHF 477 pro Monat (statt CHF 445). Der Zuschlag ab dem dritten Kind wird auf CHF 108 und die Geburtsoder Adoptionszulage auf CHF 2'142 festgesetzt.
Dank ihrer Reserven wird Ihre Kasse die gesamten Kosten dieser Erhöhung übernehmen, die auf 0,17% der Beitragssumme geschätzt werden. Für unsere Familienausgleichskassen CACI - CAFIA und CAFER werden die Sätze von 2024 auch im Jahr 2025 beibehalten.
18Nov
Online-Antrag für Selbständige
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Die AHV/IV-Renten werden ab dem 1. Januar 2025 um 2,9% erhöht. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von CHF 1'225.- auf CHF 1'260.- pro Monat, die maximale Rente von CHF 2'450.- auf CHF 2'520.- pro Monat (bei voller Beitragsdauer). Die letzte Rentenanpassung erfolgte im Jahr 2023.
Beitragsanpassungen für Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und die freiwillige AHV
Ab 2025 werden die Mindestbeiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige erhöht. Die Mindestbeiträge für AHV, IV und EO steigen von CHF 514.- auf CHF 530.- pro Jahr. Für die freiwillige AHV/IV steigt der Mindestbeitrag von CHF 980.- auf CHF 1'010.-.
Änderungen bei der beruflichen Vorsorge
Aufgrund der Erhöhung der AHV-Renten wird der Koordinationsabzug in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von CHF 25'725.- auf CHF 26'460.- und die Eintrittsschwelle von CHF 22'050.- auf CHF 22'680.- erhöht.
Uberschwemmungen - Informationen zu Kurzarbeitsentschädigungen (KAE)
Voranmeldung von Kurzarbeit im Zusammenhang mit den Unwetterschäden
Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) können ausbezahlt werden, wenn ein Unternehmen mit einem Arbeitsausfall infolge ausserordentlicher Umstände konfrontiert ist. KAE ermöglichen dem Unternehmen, einen vorübergehenden, teilweisen oder totalen Arbeitsausfall zu überbrücken, um Arbeitsplätze zu erhalten.
Der Arbeitsausfall infolge der jüngsten Überschwemmungen wird in Betracht gezogen, wenn das Unternehmen seinen Betrieb ganz oder teilweise wegen dem erlittenen Schaden einstellen muss und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit unverzüglich der zuständigen kantonalen Behörde über das Zugangsportal für eServices (eServices und Formulare für Kurzarbeitsentschädigung [arbeit.swiss]) oder anhand des Formulars « Voranmeldung von Kurzarbeit » per Einschreiben an die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit Avenue du Midi 7, 1950 Sitten, oder an die E-Mail-Adresse diha-kae-alv@@@nulladmin.vs.ch melden.
Weitere Details erhalten
Für zusätzliche Informationen bitten wir Sie die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) unter der Telefonnummer 027 606 73 27 oder per E-mail an diha-kae-alv@@@nulladmin.vs.ch zu kontaktieren.
(Quelle : Kanton Wallis, Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit - DIHA)
27Mai
Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente
Der Bundesrat hat seine Vorschläge zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente anlässlich seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 in die Vernehmlassung geschickt.
Jährliche Auszahlung der 13. Rente im Dezember
Der Bundesrat sieht eine jährliche Auszahlung der 13. Altersrente im Dezember vor. Dieser Zuschlag beträgt ein Zwölftel der während des Kalenderjahrs an die betreffende Person ausbezahlten Monatsrenten.
Finanzierung der 13. Rente über Lohnbeiträge und allenfalls Mehrwertsteuer
Daher will der Bundesrat die Finanzierung der 13. Rente gleichzeitig mit deren Einführung 2026 sicherstellen. Dazu schickt er zwei Varianten in die Vernehmlassung:
Variante 1:Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.8 Prozentpunkte. Diese Massnahme bringt im Jahr 2030 rund 3.8 Milliarden Franken ein.
Variante 2:Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.5 und der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte. Diese Massnahme bringt im Jahr 2030 rund 2.4 (Lohnbeitrag) respektive 1.5 Milliarden Franken (MWST) ein, total also rund 3.9 Milliarden.
Der prozentuale Anteil des Bundes an den AHV-Ausgaben soll gesenkt werden
Heute finanziert der Bund einen Anteil von 20.2 Prozent der jährlich anfallenden Ausgaben der AHV. Um das Budget des Bundes nicht zusätzlich zu belasten, sieht der Bundesrat vor, den Bundesanteil ab 2026 bis zum Inkrafttreten der nächsten Reform auf 18.7 Prozent zu senken. Dadurch bleibt der Bundesbeitrag in Franken 2026 praktisch gleich hoch, wie er ohne 13. Rente wäre.
Der Bundesrat verfolgt einen engen Zeitplan, um die Umsetzung und Finanzierung der 13. Rente bis 2026 sicherzustellen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Juli 2024. Im Herbst 2024 soll die Botschaft zuhanden des Parlaments folgen.
FER Valais - Seit 20 Jahren im Dienste der Walliser Unternehmen
Im Jahr 2024 feiert die Fédération des Entreprises Romandes Valais ihr 20-jähriges Bestehen. Zwanzig Jahre funktioneller und institutioneller Unterstützung für die Walliser Unternehmen. Zwanzig Jahre auch, in denen die FER Valais die Stimme ihrer Mitgliedsunternehmen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene vertritt.
Die FER Valais wurde 2004 vom Walliser Handelsverband (WHV) und Ingenieure Architekten Wallis (IAVS) gegründet und gilt als der berufübergreifende Arbeitgeberverband des Walliser Tertiärsektors. Sie währt sorgfältig die Interessen ihrer über 3'000 Mitglieder und entwickelt Lösungen, um den Alltag der Walliser Unternehmen zu vereinfachen.
Die FER Valais vertritt auch die Stimme ihrer Mitglieder auf kantonaler und eidgenössischer Ebene. Als Mitglied der Fédération des Entreprises Romandes verfügt sie über eine interkantonale Unterstützung bei der Verteidigung der Interessen der Walliser Wirtschaft und der Walliser Unternehmen. Die FER ist in Bundesbern aktiv und vertritt aktiv die Interessen von über 47'000 Mitgliedsunternehmen. Der neueste Erfolg war die Annahme des Nationalrats einer Motion zur Senkung der Transaktionsgebühren für Debitkarten sowie der Abschluss eines Rahmenvertrags für Zahlungssysteme, mit dem diese Belastung für die Unternehmen konkret reduziert werden kann. Diese Schritte spiegeln somit die Aufgaben des Verbandes: gemeinsame Anstrengungen und Investitionen, um gemeinsam zu erreichen, was alleine nicht möglich wäre.
Aufgaben, die mehr denn je aktuell sind
Dieses Jubiläum soll festlich sein, ohne jedoch die Herausforderungen von morgen aus den Augen zu verlieren: Zunahme des Verwaltungsaufwands, generationenübergreifendes Management, künstliche Intelligenz, Datenschutz, Online-Wettbewerb, die Aktionsbereiche der FER Valais sind ebenso zahlreich wie bedeutsam.
In einer immer unsichereren Welt, in der die Zwänge immer stärker werden, muss die Stimme der Unternehmen gehört werden, denn sie sind es, die den Wohlstand generieren, Arbeitsplätze schaffen und unsere Gemeinwesen finanzieren. Und auch wenn es stimmt, dass es die Unternehmen sind, die die Wirtschaft machen, so ist es doch ihr Zusammenschluss, der die Stärke der Wirtschaft ausmacht.
In diesem Sinne möchten wir unseren Mitgliedern, Mitarbeitern und Partnern ein herzliches DANKESCHÖN aussprechen!
Anlässlich ihres 20-jährigen Bestehens bietet Ihnen die FER Valais verschiedene Vorteile, die für Sie erdacht und ausgehandelt wurden :
Die Details dieser Vorteile sind über den Mitgliederbereich unserer Website zugänglich (Rubrik: "Mitgliedervorteile"). Für Vorschläge zu Vorteilen, die Sie unseren Mitgliedern anbieten möchten, kontaktieren Sie bitte unser Sekretariat unter folgender Adresse: info@@@nullfer-vs.ch.
Die "Mitgliedervorteile" sind zusätzliche Leistungen oder Vorteile, die von der FER Valais frei gewährt werden. Diese können jederzeit einseitig abgeschafft oder geändert werden.
Die Initiative für eine 13. AHV-Rente wurde am 3. März 2024 vom Schweizer Volk angenommen.
Der Anspruch auf den jährlichen Zuschlag sollte spätestens zu Beginn des zweiten Kalenderjahres nach Annahme der Initiative entstehen, also im Januar 2026.