Familienzulagen - Neuen Beitragsanteil der Arbeitnehmer ab dem 01.01.2024

Familienzulagen - Neuen Beitragsanteil der Arbeitnehmer ab dem 01.01.2024

Der Staatsrat hat am 19. Oktober 2023 beschlossen den Betragssatz der Arbeitnehmer/Innen ab 1. Januar 2024 von 0.42% auf 0.17% zu senken.

Ausserdem bleibt der Beitragssatz des kantonalen Berufs- und Weiterbildungsfonds für das Jahr 2024 auf 1 Promille aufrechterhalten, genau so wie der Beitrag des kantonalen Weiterbildungsfonds für Erwachsene auf 0.01 Promille zulasten der Arbeitnehmer/Innen aufrechterhalten bleibt. Der Arbeitgeberanteil ist im KBBF-Satz enthalten.