Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für innovative Walliser Unternehmen!
Die Walliser Kantonalbank startiert in Partnerschaft mit der Wirtschaftsförderung Wallis eine neue Ausgabe des Prix Créateurs WKB. Wenn Sie ein Walliser Unternehmen (bestehend oder in Gründung) mit einem innovativen Produkt oder Dienstleistung sind, haben Sie die Chance, einen der beiden Preise im Gesamtwert von CHF 30'000.- zu gewinnen! 💡
Die Teilnahmebedingungen und die Wettbewerbsregeln können über den untenstehenden Link heruntergeladen werden.
Verpassen Sie nicht diese Gelegenheit, Ihr Unternehmen glänzen zu lassen!
Der internationale Rechtsrahmen wird im Bereich der Nachhaltigkeit zunehmend strenger, insbesondere mit der Einführung der ESG-Berichterstattung (Environmental, Social and Governance), und wird sich auf das gesamte Wirtschaftsgefüge auswirken, in naher Zukunft auch auf die Schweizer KMU.
CleantechAlps führt in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Akteuren der Wirtschaftsförderung Wallis und den Dachverbänden eine Umfrage durch. Ziel ist es, die Herausforderungen der walliser KMU, die in den Bereichen Industrie und Handwerk tätig sind, im Zusammenhang mit den steigenden Anforderungen an Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung zu erfassen sowie eine Referenzmessung ihres Engagements in diesen Bereichen zu erstellen.
Durch die Teilnahme an dieser Umfrage haben Sie die Möglichkeit, Ihre Herausforderungen und Bedürfnisse angesichts dieser Anforderungen mitzuteilen. Ihre Antworten werden anonym und sicher verarbeitet.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre wertvolle Mitarbeit!
Wie kann ich dank der Digitalisierung die Produktivität in meinem KMU steigern?
SWISS DIGITAL CONFERENCE
Ausgabe der Swiss Digital Conference möchte die Digitalisierung entmystifizieren, die von den Geschäftsführern von KMU oft als zu komplex, zu teuer oder zu zeitraubend empfunden wird. Während eines Vormittags werden konkrete, pragmatische und erschwingliche Lösungen vorgestellt, die durch Erfahrungsberichte von Unternehmerinnen und Unternehmern aus der Praxis unterstützt werden. Zwei inspirierende Keynote-Speaker werden außerdem ihre Tipps für einen erfolgreichen digitalen Wandel in einem KMU und damit für eine höhere Produktivität weitergeben.
Nach diesem Vormittag voller Vorträge können die Fachpersonen im Bereich Digitalisierung und die angemeldeten Unternehmerinnen und Unternehmer die Diskussionen bei einem Networking-Essen fortsetzen. Das Essen, bei dem für jeden Gang ein Tischwechsel vorgesehen ist, soll die Begegnung zwischen möglichst vielen Personen fördern.
Simultanübersetzung Französisch-Deutsch & Deutsch-Französisch zur Verfügung!
Datum und Uhrzeit
Donnerstag, 30. Januar 2025, von 8:00 bis 16:00
Ort
Swiss Digital Center, Rue du Techno-pôle 10, 3960 Siders
Tarife
Vollständiges Ticket, mit Morgenvorträgen, 4-Gänge-Networking-Menü, inkl. Getränke und Kaffeeempfang (CHF 160.-)
Ticket Vormittag, inklusive Zugang zu den Vorträgen am Vormittag, Empfangskaffee und Pause. Mittagessen nicht inbegriffen (CHF 60.-)
(Anmeldung erfoderlich - Begrenzte Platzanzahl)
Als Partner der Veranstaltung bietet die FER Valais ihren Mitgliedern einen Vorzugspreis an (im Rahmen der verfügbaren Partnerplätze). Erhalten Sie jetzt Ihren Rabattcode per Telefon unter 027 323 11 85.
Änderungen im Betreibungs- und Konkurswesen ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 werden öffentlich-rechtliche Forderungen nicht mehr auf Pfändung, sondern auf Konkurs betrieben. Diese Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs betrifft nur Personen und Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind.
Diese Gesetzesänderung hat Auswirkungen auf die Art und Weise, wie öffentlich-rechtliche Forderungen in der ganzen Schweiz betrieben werden, unabhängig davon, ob es sich um die Mehrwertsteuer, Bussen, Steuerforderungen, Sozialversicherungsbeiträge oder obligatorische Versicherungsprämien handelt. Bei Nichtbezahlung werden diese Forderungen nicht mehr durch Pfändung, sondern durch Konkurs verfolgt.
Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, unterliegen unabhängig von der Art ihrer Forderungen weiterhin der Pfändung.
Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) vor bereits 15 Jahren, d.h. am 1. Januar 2009, wurden die Mindestbeträge der Familienzulagen nie angepasst.
Auf den 1. Januar 2025 hat der Bundesrat eine Erhöhung der Kinderzulagen um 7.1 % beschlossen. Mit dieser Massnahme werden die Kinderzulagen auf Bundesebene von CHF 200 auf CHF 215 und die Ausbildungszulagen von CHF 250 auf CHF 268 angehoben.
Der Staatsrat des Kantons Wallis hat diese Erhöhung auch auf die im Kanton geltenden Beträge übertragen. Die Kinderzulage beträgt somit neu CHF 327 pro Monat (statt CHF 305) und die Ausbildungszulage CHF 477 pro Monat (statt CHF 445). Der Zuschlag ab dem dritten Kind wird auf CHF 108 und die Geburtsoder Adoptionszulage auf CHF 2'142 festgesetzt.
Dank ihrer Reserven wird Ihre Kasse die gesamten Kosten dieser Erhöhung übernehmen, die auf 0,17% der Beitragssumme geschätzt werden. Für unsere Familienausgleichskassen CACI - CAFIA und CAFER werden die Sätze von 2024 auch im Jahr 2025 beibehalten.
18Nov
Online-Antrag für Selbständige
Sie sind selbständig und möchten einen Antrag auf Mitgliedschaft einreichen?
Vereinfachen Sie Ihre Formalitäten noch heute! Reichen Sie Ihren Mitgliedsantrag ganz einfach über die Online-Plattform ein oder laden Sie unser Formular für eine schnelle und effiziente Einreichung herunter.
Profitieren Sie von einer Unterstützung, die auf Ihre geschäfltichen Bedürfnisse zugeschnitten ist!
Die AHV/IV-Renten werden ab dem 1. Januar 2025 um 2,9% erhöht. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von CHF 1'225.- auf CHF 1'260.- pro Monat, die maximale Rente von CHF 2'450.- auf CHF 2'520.- pro Monat (bei voller Beitragsdauer). Die letzte Rentenanpassung erfolgte im Jahr 2023.
Beitragsanpassungen für Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und die freiwillige AHV
Ab 2025 werden die Mindestbeiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige erhöht. Die Mindestbeiträge für AHV, IV und EO steigen von CHF 514.- auf CHF 530.- pro Jahr. Für die freiwillige AHV/IV steigt der Mindestbeitrag von CHF 980.- auf CHF 1'010.-.
Änderungen bei der beruflichen Vorsorge
Aufgrund der Erhöhung der AHV-Renten wird der Koordinationsabzug in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von CHF 25'725.- auf CHF 26'460.- und die Eintrittsschwelle von CHF 22'050.- auf CHF 22'680.- erhöht.
Uberschwemmungen - Informationen zu Kurzarbeitsentschädigungen (KAE)
Voranmeldung von Kurzarbeit im Zusammenhang mit den Unwetterschäden
Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) können ausbezahlt werden, wenn ein Unternehmen mit einem Arbeitsausfall infolge ausserordentlicher Umstände konfrontiert ist. KAE ermöglichen dem Unternehmen, einen vorübergehenden, teilweisen oder totalen Arbeitsausfall zu überbrücken, um Arbeitsplätze zu erhalten.
Der Arbeitsausfall infolge der jüngsten Überschwemmungen wird in Betracht gezogen, wenn das Unternehmen seinen Betrieb ganz oder teilweise wegen dem erlittenen Schaden einstellen muss und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit unverzüglich der zuständigen kantonalen Behörde über das Zugangsportal für eServices (eServices und Formulare für Kurzarbeitsentschädigung [arbeit.swiss]) oder anhand des Formulars « Voranmeldung von Kurzarbeit » per Einschreiben an die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit Avenue du Midi 7, 1950 Sitten, oder an die E-Mail-Adresse diha-kae-alv@@@nulladmin.vs.ch melden.
Weitere Details erhalten
Für zusätzliche Informationen bitten wir Sie die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) unter der Telefonnummer 027 606 73 27 oder per E-mail an diha-kae-alv@@@nulladmin.vs.ch zu kontaktieren.
(Quelle : Kanton Wallis, Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit - DIHA)
27Mai
Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente
Der Bundesrat hat seine Vorschläge zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente anlässlich seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 in die Vernehmlassung geschickt.
Jährliche Auszahlung der 13. Rente im Dezember
Der Bundesrat sieht eine jährliche Auszahlung der 13. Altersrente im Dezember vor. Dieser Zuschlag beträgt ein Zwölftel der während des Kalenderjahrs an die betreffende Person ausbezahlten Monatsrenten.
Finanzierung der 13. Rente über Lohnbeiträge und allenfalls Mehrwertsteuer
Daher will der Bundesrat die Finanzierung der 13. Rente gleichzeitig mit deren Einführung 2026 sicherstellen. Dazu schickt er zwei Varianten in die Vernehmlassung:
Variante 1:Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.8 Prozentpunkte. Diese Massnahme bringt im Jahr 2030 rund 3.8 Milliarden Franken ein.
Variante 2:Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.5 und der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte. Diese Massnahme bringt im Jahr 2030 rund 2.4 (Lohnbeitrag) respektive 1.5 Milliarden Franken (MWST) ein, total also rund 3.9 Milliarden.
Der prozentuale Anteil des Bundes an den AHV-Ausgaben soll gesenkt werden
Heute finanziert der Bund einen Anteil von 20.2 Prozent der jährlich anfallenden Ausgaben der AHV. Um das Budget des Bundes nicht zusätzlich zu belasten, sieht der Bundesrat vor, den Bundesanteil ab 2026 bis zum Inkrafttreten der nächsten Reform auf 18.7 Prozent zu senken. Dadurch bleibt der Bundesbeitrag in Franken 2026 praktisch gleich hoch, wie er ohne 13. Rente wäre.
Der Bundesrat verfolgt einen engen Zeitplan, um die Umsetzung und Finanzierung der 13. Rente bis 2026 sicherzustellen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Juli 2024. Im Herbst 2024 soll die Botschaft zuhanden des Parlaments folgen.