Formular zur Berechnung der paritätischen Beiträge


Bei der Berechnung ist ein Fehler aufgetreten.
Aufteilung der Beiträge Mitarbeiter Arbeitgeber Total
1 AHV / IV / EO 0
0.00 %
0
0.00 %
0
0.00 %
2 Verwaltungskosten (auf den AHV/IV/EO-Beiträgen) 0
0
0.00 %
0
0.00 %
3 Arbeitslosenversicherung 0 0 0
 a ALV1 Beitragssatz (maximum Fr. 0) 0
0.00 %
0
0.00 %
0
0.00 %
 b ALV2 Beitragssatz (0) 0
0.00 %
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0.00 %
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4 Familienzulagenkasse 0
0.00 %
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0.00 %
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0.00 %
5 Kantonale Fonds 0 0 0
 a Kantonaler Familienfonds 0 0
0.00 %
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 b Kantonaler Berufs- und Weiterbildungsfonds 0
0.00 %
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0.00 %
0
0.00 %
Gesamtbeiträge 0 0 0

Zusätzliche Informationen

  • Verwaltungskosten in der Höhe von 0.2 % der Lohnsumme, zu Lasten des Arbeitgebers, degressiv ab einer Lohnsumme von Fr. 500'000.
  • Beitragspflichtige Personen, die das Rentenalter erreicht haben, Abzug vom Bruttolohn von Fr. 1'400. pro Monat bzw. Fr. 16'800. pro Jahr. Auf die Anwendung des Freibetrags können die Arbeitnehmenden verzichten, um auf dem gesamten Einkommen Beiträge abzurechnen.

Die Kantone Genf, Zürich und Tessin haben zusätzliche Sätze für Familienzulagen, die in diesem Rechner nicht angezeigt werden.
Wir laden Sie ein, diese auf unserer Seite FER CIAF zur Kenntnis zu nehmen.

FER CIAF