Die Krankentaggeldversicherung, auch Erwerbsausfallversicherung bei Krankheit genannt, sichert das Einkommen auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit ab. Es sind verschiedene frei wählbare Deckungen von 80% bis 100% des Lohns mit Wartefristen zwischen 2 und 120 Tagen möglich.
Bei der Einstellung eines neuen Angestellten ist es immer möglich, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter aus Gründen, die ihren Arbeitgebern eigen sind, nicht zu versichern sind. Diese Personen müssen unbedingt innerhalb von 30 Tagen nach dem Anstellungsdatum schriftlich gemeldet werden. Ohne Ausschluss gilt Ihr gesamtes Personal als versichert. Ein eventueller Ausschluss kann erst zu Beginn des nächsten Kalenderjahres auf schriftlichen Antrag, der 3 Monate vor dem Jahresende eingegangen ist, berücksichtigt werden.