Ein wesentlicher Schutz, der den gesetzlichen Standards entspricht

 

 

Obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG

 

 

 

Die Unfallversicherung ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch. Das UVG deckt medizinische Pflegeleistungen und Kostenvergütungen sowie die wirtschaftlichen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen. Die Unfallversicherung deckt 80% des Lohns, ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit nach dem Unfall, bei einem maximal versicherten Lohn.

Unsere Partner

Über die AXA und die Groupe Mutuel können für Unternehmen, die nicht obligatorisch der SUVA unterstellt sind, Anträge für eine Unfallversicherung gestellt werden.


Als Arbeitgeber müssen Sie die Prämien für die Versicherungspflicht gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten übernehmen. Die Prämien für die obligatorische Versicherung gegen Nichtberufsunfälle tragen die Arbeitnehmer/innen, es sei denn, es wurden für sie günstigere Vereinbarungen getroffen.


Fordern Sie Angebote an, wir stehen Ihnen zur Verfügung.

kontaktformular