EAE

Erwerbstätige Väter sowie die Ehefrau der Mutter, die als anderer Elternteil im Sinne von Art. 255a Abs. 1 ZGB gilt, haben im Verlauf der ersten sechs Monate nach der Geburt des Kindes Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub, für welchen Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung der EO besteht. Diese zwei Wochen entsprechen zehn Urlaubstagen für ein Vollzeitpensum. Je nach Beschäftigungsgrad des erwerbstätigen Vaters bzw. der Ehefrau der Mutter kann sich die Anzahl der Urlaubstage ändern.

Die Entschädigung beträgt 80% des AHV-Bruttolohns vor der Geburt oder maximal Fr. 220.- pro Tag.