BUE
Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen, haben Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von maximal vierzehn Wochen, für welchen ein Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung der EO besteht. Diese vierzehn Wochen entsprechen maximal 98 Taggeldern bei einem Vollzeitpensum. Je nach Beschäftigungsgrad der erwerbstätigen Eltern kann sich die Anzahl der Urlaubstage ändern.
Die Betreuungsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet. Sie beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches Sie unmittelbar vor dem Bezug Ihrer Urlaubstage erzielt haben, höchstens aber Fr. 220.- pro Tag.