AdopE
Personen, die ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben im ersten Jahr nach der Aufnahme des Kindes Anspruch auf einen Adoptionsurlaub von bis zu zwei Wochen. Während des Urlaubs besteht ein Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung. Bei einem Vollzeitpensum entsprechen die zwei Wochen zehn Urlaubstagen. Bei einem Teilzeitpensum hängt die Anzahl der Urlaubstage vom Beschäftigungsgrad der erwerbstätigen Adoptiveltern ab.
Die Adoptionsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und für jeden Adoptivelternteil gesondert berechnet. Das Taggeld beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das unmittelbar vor der Aufnahme des Kindes erzielt worden ist, höchstens aber Fr. 220.- pro Tag.